Gemäß § 10 Absatz 1 BremIngG haben Beratende Ingenieure aus dem europäischen Ausland, die unter Nennung dieser geschützten Berufsbezeichnung (vgl. § 4 Absatz 1 BremIngG) eine vorübergehende Dienstleistung im Land Bremen erbringen möchten, dies zuvor bei der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen anzuzeigen.
Benötigte Unterlagen sind:
Hinweis: Erfolgte eine entsprechende Anzeige bereits bei einer Ingenieurkammer eines anderen Bundeslandes, genügt eine formlose Mitteilung darüber.
Hinter dem Schütting 8
28195 Bremen
Tel.: 0421 - 163 399 475
Fax.: 0421 - 163 399 479
Mail: office@ea.bremen.de
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