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Sonstige Gewerbe / Handel

Gewerbe oder vergleichbare selbstständige Tätigkeit ohne Bezug auf Handwerk

Bei Ausübung eines Gewerbes oder einer vergleichbaren selbstständigen Tätigkeit ohne Bezug zum Handwerk oder den freien Berufen gilt in Deutschland grundsätzlich die Gewerbefreiheit.
Im Einzelfall ergeben sich besondere gesetzliche Zulassungsvoraussetzungen vor allem aus der Gewerbeordnung (GewO) oder den jeweiligen Fachgesetzen. Wenn Sie als gewerbetreibende Person in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), in einem anderen EWR-Vertragsstaat (EWR) oder der Schweiz einen Betrieb haben und vorübergehend Arbeiten in Deutschland ausführen wollen, müssen Sie bestimmte Regelungen beachten.

Grundsätzlich unterscheiden sich danach:

  • Gewerbe mit besonderen Auflagen
  • überwachungsbedürftige
  • erlaubnispflichtige Gewerbe

Für welche Berufe dies gilt und welche Spezialgesetze im Einzelnen zur Anwendung kommen, ist in der Liste Erlaubnispflichtige, überwachungsbedürftige und vergleichbare Tätigkeiten und Gewerbe von A – Z exemplarisch dargestellt.

Nur beispielhaft zu verdeutlichen sind die besonderen Auflagen und Vorschriften anhand der Tatsache, dass beispielsweise ein Lebensmittelhändler die folgenden Aspekte zu beachten hat:

In diesen Bereich fallen unter anderem Gebrauchtwarenhändler, Ehe- und Partnervermittlungsinstitute, Reisebüros und Detekteien. Für diese Geschäftszweige ist nachzuweisen, dass besonderen Anforderungen entsprochen wird gerecht wird. Dazu erforderlich ist die Vorlage:

Voraussetzungen für derartige Tätigkeiten sind in aller Regel die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betreibers und ein Sachkundenachweis, der gegebenenfalls durch eine Unterrichtung / Prüfung bei der Handelskammer zu erbringen ist oder durch langjährige Berufspraxis in der jeweiligen Branche angenommen werden kann. Exemplarisch zu nennen sind in diesem Zusammenhang:

  • Herstellung von Arzneimitteln
  • Waffenhandel
  • Verkauf von Rohmilch
  • Handel mit Pflanzenschutzmitteln
  • Immobilienmaklerei
  • Verkauf von Kapital- und Vermögensanlagen
  • Personentransporte inkl. dem Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen und Taxi
  • Gütertransporte mit Lastwagen, zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen
  • Versteigerungen
  • Bewachungs- und Sicherheitsdienste
  • Pfandleihgeschäft
  • Betrieb von Spielhallen, Aufstellen von Spielautomaten
  • Fahrschulen