Wird der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist dies den zuständigen Behörden zu melden.
Änderung am laufenden Gewerbe in Bremen mitteilen
Änderung am laufenden Gewerbe in Bremerhaven mitteilen
Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (kurz: DL-InfoV) umgesetzt. Die DL-InfoV beinhaltet insgesamt zwölf Informationspflichten, die der Dienstleister stets zu erfüllen hat.
Sie haben ein unternehmerisches Vorhaben - aber wissen noch nicht, welche Genehmigungen, Anmeldungen oder behördlichen Bescheinigungen erforderlich sind?
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Der Einheitliche Ansprechpartner stellt grundsätzlich alle Formulare und Informationen zusammen, die für den Anmeldeprozess benötigt werden, er unterstützt und begleitet Sie in allen Fragen rund um Ihr unternehmerisches Vorhaben. Bitte beachten Sie, dass die zu beachtenden Vorschriften und Formalitäten von der konkreten Ausgestaltung und Organisation Ihrer Dienstleistung abhängen und die hier aufgeführten Hinweise daher möglicherweise nicht abschließend sind.
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