Gemäß § 8 Absatz 2 BremArchG haben Architekten, die eine vorübergehende Dienstleistung im Land Bremen erbringen möchten, dies zuvor bei der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen anzuzeigen.
Benötigte Unterlagen sind:
Hinweis: Erfolgte eine entsprechende Anzeige bereits bei einer Architektenkammer eines anderen Bundeslandes, genügt eine formlose Mitteilung darüber.
Hinter dem Schütting 8
28195 Bremen
Tel.: 0421 - 163 399 475
Fax.: 0421 - 163 399 479
Mail: office@ea.bremen.de
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