Sie sind hier:

Gründungsinteressierte aus Drittländern

Visumbeantragung bei der zuständigen Auslandsvertretung

Befindet sich Ihr Wohnsitz nicht in Deutschland, müssen Sie ein Visum zur selbständigen Gewerbeausübung bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) der Bundesrepublik Deutschland beantragen. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, wenn ein übergeordnetes wirtschaftliches oder besonderes regionales Interesse an Ihrem Aufenthalt in Deutschland besteht. Geprüft wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens und dessen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sowie auf Forschung und Innovation. Um dies zu klären, setzt sich die Ausländerbehörde vor ihrer Entscheidung in der Regel mit der zuständigen Gewerbebehörde, der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen in Verbindung.