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Die Gewerbeanzeige in Bremen und Bremerhaven

Ein Gewerbe an-, um- und abmelden

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Das Gleiche gilt, wenn

  • der Betrieb verlegt wird,
  • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
  • der Betrieb aufgegeben wird.

Gewerbeanmeldung Bremen und Bremerhaven

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